© Alex Weiß, 67065 Ludwigshafen am Rhein 
 
 
 
 
 
 
 
  Diese Frage richtet sich hier hauptsächlich an diejenigen,
  die eine BAK von mehr als 1,6 Promille haben oder als 
  Wiederholungstäter in Erscheinung treten, da hier von einer
  MPU auszugehen ist. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2012 ist es 
  mittlerweile auch möglich, dass die Führerscheinstelle eine MPU 
  auch schon ab 1,1 Promille fordern kann.
  Wenn der Führerschein nun durch die Behörde eingezogen wurde und der 
  Strafbefehl erlassen ist, sollte man auf jedenfall
  juristischen Beistand durch einen Anwalt seines Vertrauens haben.
  Hier ist auf jedenfall ein Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zu wählen,
  da dieser doch einige “Tricks” mehr weiß, als ein “normaler” Anwalt.
  Eine Liste von Anwälten findet man u.a. in der verkehrsthek oder bei 
  Verkehrsanwälte.de. 
  Aber glauben Sie nicht, dass der Anwalt den Richter davon überzeugen kann, 
  dass Sie schuldlos zu dieser BAK gekommen sind, er kann höchstens das 
  Strafmaß mindern.
  Man sollte nun so früh wie möglich mit Maßnahmen anfangen, um erfolgreich 
  die MPU zu bestehen. Um einen ersten Vorgeschmack 
  zu dieser MPU zu bekommen, gibt es auf dem Markt hilfreiche Bücher 
  zum Thema und die Verkehrsthek.de.
  Bei einer BAK von mehr als 1,6 Promille ist es auf jedenfall ratsam, das 
  Trinken ganz oder zumindest stark einzuschränken, da man bei einer MPU 
  von Ihnen erwartet, Leberwerte über die gesamte Zeit der Sperrfrist 
  einzuholen (so alle 6-8 Wochen). Noch besser ist es an einem ETG-Urin 
  Screening für mindestens 6 Monate teilzunehmen.
  Die Blutwerte sollten “gut” in der Norm liegen. 
  Das ETG-Screening muss über alle Befunde Negativ sein.
  Sollten Sie nachweisliche Lebererkrankungen, wie Hepatitis o.ä. haben, 
  so lassen Sie sich das durch einen Arzt bestätigen.
 
 
  
 
 
  
 
 
  
 
 
  
 
 
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  MPU - Was tun?
 
 
 
 
  WAS TUN?